Wildtiere im urbanen Gelände

Der Stadtjäger…

In welchem Gebiet sind wir tätig?

Die Aufgaben, Ihnen bei Problemen mit Wildtieren beratend oder eingreifend zur Seite zu stehen, nehmen wir als Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter) auf den von uns angepachteten Jagdflächen wahr

  • Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Isny und
  • Neutrauchburg

Für schwer kranke oder aus sonstigen Gründen schwer verletzte Wildtiere sind wir ebenfalls – gemäß dem Jagdgesetz BW – auf den selbigen Flächen verpflichtet, aus tierschutzrechtlicher Verantwortung tätig zu werden.

Wann werden wir tätig?

Um als Stadtjäger über diese angepachteten Jagdflächen tätig zu werden, bedarf es einer Einsetzung durch die jeweilige Gemeinde.

Im Rahmen dieser Einsetzung könnten dann Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigte der Grundflächen uns beauftragen. Wir können dann bei Problemen mit Wildtieren beratend, präventiv oder jagdlich auf den jeweiligen Gebieten ausserhalb unseres Jagdreviers tätig werden.

Aktuell liegt uns eine solche Einsetzung der Gemeinde Isny jedoch nicht vor. Aus diesem Grunde wenden Sie sich außerhalb der Kernstadt Isny und der Gemeinde Neutrauchburg bitte an die örtlich zuständige Jägerschaft.

In dringenden Fällen…

Ist jedoch dringendes Handeln erforderlich, weil das Auftreten der Tiere eine Gefahr darstellt, sollte umgehend die Polizei benachrichtigt werden.
Diese muss vor Ort über gegebenenfalls einzuleitende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr entscheiden und kann zu ihrer Unterstützung sachkundige Personen im Wege der Amtshilfe hinzuziehen (z.B. Jäger oder Tierärzte).

Für Isny und das württembergische Umland (aus dem Kreis Ravensburg) ist das Polizeipräsidium Ravensburg zuständig
Tel: 0751 8030